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Information Aufhebung Gräber

Grabaufhebung - Friedhof Neunkirch

Betroffene Gräber
•  Erdbestattungs- und Urnengräber im nördlichen Teil des Friedhofes, aus den Bestattungsjahren 1994 bis 2000
•  Die Gedenksteine im Gemeinschaftsgrab der Bestattungsjahre 2008 bis 2011

Angaben zur Aufhebung: 
Die Gräber werden ab 1. September 2026 aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis 31. August 2026 zu räumen. Anschliessend wird über Grabschmuck, Grabsteine und Pflanzen entschädigungslos verfügt. Nachträgliche Eigentumsansprüche werden nicht anerkannt.
Wünsche für eine Umplatzierung nachträglich beigesetzter Urnen sind schriftlich an die Friedhofverwaltung, Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch, zu richten.
Rechtsmittel / Einsichtnahme Gestützt auf das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinden Neunkirch 18. September 2007.
Kontaktstelle Gemeinde Neunkirch
Friedhofverwaltung Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Frist Ablauf der Frist: 31. August 2026

Amtliche Publikation Auflösung Gräber [pdf, 57 KB]

Liste Aufhebung Gräber [xlsx, 13 KB]

Plan Grabauflösung [pdf, 143 KB]