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Feuerverbot - Sperrung der Grillstellen

Im ganzen Kanton Schaffhausen ist es wegen erhöhter Waldbrandgefahr verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen

Aufgrund der trockenen Witterung und da in den kommenden Tagen keine Niederschläge prognostiziert sind, hat der Regierungsrat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Mehr dazu findet ihr unter: https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Regierung/Staatskanzlei-22858382-DE.html

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr hat der Regierungsrat ein Feuerverbot erlassen Das Feuerverbot gilt im Wald sowie in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Verboten sind sämtliche Feuer sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, insbesondere Raucherwaren. Ebenfalls untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot können mit Busse bestraft werden.

Das vorstehend beschriebene Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.