Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 (Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026)
Link Publikation Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 20.8.2026 [pdf, 49 KB]
Publikation
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 (Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026)
Die Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 fand am
20. August 2026 statt und hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Neunkirch
Ergänzender Hinweis
Die Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 stellte die Fortsetzung der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 dar. Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 wurde gestützt auf einen Ordnungsantrag gemäss Art. 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) um 23.00 Uhr vorzeitig abgebrochen. Dabei wurde beschlossen, die Beratung des Traktandums «Jahresrechnung 2025» auf einen späteren, zeitnah festzulegenden Termin zu verschieben und die Gemeindeversammlung zu diesem Zweck fortzuführen. An der Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 wurde das Traktandum «Jahresrechnung 2025» behandelt und darüber Beschluss gefasst.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 127 des Gemeindegesetzes (SHR 120.100) können Beschlüsse der Gemeinde innert 20 Tagen von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von Personen, die ein schutzwürdiges Interesse daran haben, mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Vorbehalten bleiben Art. 82bis des Wahlgesetzes und Art. 51 des Verwaltungsgesetzes. Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Neunkirch
Neunkirch, 25. August 2026