Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 (Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026)
Link Publikation Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 20.8.2026 Teil 1 [pdf, 49 KB]
Link Publikation Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 20.8.2026 Teil 2 [pdf, 85 KB]
Publikation Teil 1
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 (Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026)
Die Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 fand am
20. August 2026 statt und hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Neunkirch
Ergänzender Hinweis
Die Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 stellte die Fortsetzung der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 dar. Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 wurde gestützt auf einen Ordnungsantrag gemäss Art. 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) um 23.00 Uhr vorzeitig abgebrochen. Dabei wurde beschlossen, die Beratung des Traktandums «Jahresrechnung 2025» auf einen späteren, zeitnah festzulegenden Termin zu verschieben und die Gemeindeversammlung zu diesem Zweck fortzuführen. An der Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 wurde das Traktandum «Jahresrechnung 2025» behandelt und darüber Beschluss gefasst.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 127 des Gemeindegesetzes (SHR 120.100) können Beschlüsse der Gemeinde innert 20 Tagen von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von Personen, die ein schutzwürdiges Interesse daran haben, mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Vorbehalten bleiben Art. 82bis des Wahlgesetzes und Art. 51 des Verwaltungsgesetzes. Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Neunkirch
Neunkirch, 25. August 2026
Publikation Teil 2
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 (Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026)
Die Fortsetzung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 fand am 20. August 2026 statt und hat folgenden Beschluss gefasst:
- Weiterentwicklung Wärmeverbund – Heizzentrale Muzäll
Die Gemeindeversammlung hat den Antrag von Dieter Brühlmann angenommen, wonach der Gemeinderat eine rechtsmittelfähige Bestätigung einzuholen hat, dass das Projekt Muzäll trotz der bisherigen Verzögerungen weiterhin realisiert werden kann. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass das Projekt im Falle einer späteren Bestätigung der Variante Muzäll, insbesondere an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026, noch rechtzeitig umgesetzt bzw. mit der Realisierung begonnen werden kann, sodass die bestehende Baubewilligung nicht verfällt.
Ergänzender Hinweis
Die Gemeindeversammlung vom 20. August 2026 stellte die Fortsetzung der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 dar. An dieser Fortsetzung wurde das am 18. Juni 2026 nicht mehr behandelte Traktandum «Jahresrechnung 2025» behandelt und von der Gemeindeversammlung genehmigt.
Zusätzlich wurde an der Fortsetzung ein neuer Antrag von Dieter Brühlmann gestellt, behandelt und anschliessend zur Abstimmung gebracht.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 127 des Gemeindegesetzes (SHR 120.100) können Beschlüsse der Gemeinde innert 20 Tagen von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von Personen, die ein schutzwürdiges Interesse daran haben, mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Vorbehalten bleiben Art. 82bis des Wahlgesetzes und Art. 51 des Verwaltungsgesetzes. Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Neunkirch
Neunkirch, 26. August 2026