Anmeldung / Zuzug
Ziehen Sie nach Neunkirch? Dann bitten wir Sie sich innert 14 Tagen (gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen)
persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen.
Schweizer/innen:
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- CH-Krankenkassennachweis
- Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
- Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung
Ausländer/innen:
Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab 1. Januar 2026 in 2 Schritten erfolgt:
Schritt 1: An-/Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Neunkirch
Schritt 2: An-/Ummeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen : Gesuch online einreichen unter Link Migrationsamt
Unterlagen Schritt 1: Abzugeben bei der Anmeldung/Ummeldung Einwohnerkontrolle Neunkirch
| Ausländer EG/EFTA | Ausländer Drittstaaten | |
| Zuzug
innerhalb Kanton |
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis - Mietvertrag - Krankenkassenpolice |
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis - Mietvertrag - Krankenkassenpolice |
| Zuzug Schweiz |
- Reisepass oder Personalausweis
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- Reisepass oder Personalausweis
Der Kantonswechsel muss unbedingt vorher
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| Zuzug Ausland |
- Reisepass oder Personalausweis
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- Ermächtigung zur Visumserteilung
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Auf folgenden Links finden Sie Formulare und weitere Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt in der Schweiz: