Navigieren in der Gemeinde Neunkirch

Anmeldung / Zuzug

Ziehen Sie nach Neunkirch? Dann bitten wir Sie sich innert 14 Tagen (gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen)
persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen.

Schweizer/innen:

  • Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
  • CH-Krankenkassennachweis
  • Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern
  • Gerichtliche oder behördliche Sorgerechtsregelung

Ausländer/innen:

Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab 1. Januar 2026 in 2 Schritten erfolgt:
Schritt 1: An-/Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Neunkirch

Schritt 2: An-/Ummeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen : Gesuch online einreichen unter Link Migrationsamt

Unterlagen Schritt 1: Abzugeben bei der Anmeldung/Ummeldung Einwohnerkontrolle Neunkirch

  Ausländer EG/EFTA Ausländer Drittstaaten
Zuzug
innerhalb Kanton
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
Zuzug Schweiz

- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice

- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice

Der Kantonswechsel muss unbedingt vorher 
durch das Migrationsamt Schaffhausen
bewilligt werden!

Zuzug Ausland

- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassenpolice (spätestens 90 Tage nach Anmeldung)
-Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde,
Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)

- Ermächtigung zur Visumserteilung
  (Einreiseerlaubnis)
- Gesuch um Erteilung der Aufenthalts-
   bewilligung 
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassenpolice (spätestens 90 Tage nach Anmeldung)
-Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde,
Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)

Auf folgenden Links finden Sie Formulare und weitere Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt in der Schweiz:

Migrationsamt Schaffhausen

Bundesamt für Migration


Zuständige Abteilung