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Anmeldung / Zuzug

Ziehen Sie nach Neunkirch? Dann bitten wir Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen.

Schweizer/innen:

  • Heimatschein
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenpolice
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Ausländer/innen:

  Ausländer EG/EFTA Ausländer Drittstaaten
Zuzug
innerhalb Kanton
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
Zuzug Schweiz

- Formular A1
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice

- Formular A1
- Reisepass oder Personalausweis
- Bestätigungen über allfällige Sozialleistungsbezüge aller
Wohnsitzgemeinden der letzten fünf Jahre
- Aktueller Betreibungsregisterauszug für sämtliche bisherigen Wohnorte
der letzten drei Jahre, nicht älter als ein Monat
(bei Familienangehörigen von allen volljährigen Personen)
- Aktueller Strafregisterauszug (ab dem zehnten Lebensjahr)
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice

Der Kantonswechsel muss unbedingt vorher 
durch das Migrationsamt Schaffhausen
bewilligt werden!

Zuzug Ausland - Formular A1
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassenpolice
(90 Tage nach Anmeldung)

- Ermächtigung zur Visumserteilung
  (Einreiseerlaubnis)
- Gesuch um Erteilung der Aufenthalts-
   bewilligung 
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassenpolice
(90 Tage nach Anmeldung)

Auf folgenden Links finden Sie Formulare und weitere Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt in der Schweiz:

Migrationsamt Schaffhausen

Bundesamt für Migration


Zuständige Abteilung