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Abmeldung / Wegzug

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis), falls noch vorhanden
  • neue Adresse und Wegzugsdatum

Sie können den Wegzug auch per Mail oder Telefon melden. Den Heimatschein werden wir dann direkt an die Wegzugsgemeinde schicken.

Bei Wegzug ins Ausland bitten wir Sie mindestens 2 Wochen vorher PERSÖNLICH vorbei zu kommen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Vorweisen Ausländerausweis, Original bei Wegzug ins Ausland
  • neue Adresse und Wegzugsdatum

Sie können den Wegzug auch per Mail oder Telefon melden.

Bei Wegzug ins Ausland oder Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung bitten wir Sie mindestens 2 Wochen vorher PERSÖNLICH vorbei zu kommen.

 

Zuständige Abteilung