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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann direkt am Schalter der Gemeindekanzlei oder im Onlineschalter bestellt werden. Die Kosten betragen Fr. 20.00 bei Abholung am Schalter. Bei Zustellung mit Rechnung müssen wir Ihnen zusätlich Fr. 10.00 für Administration und Bearbeitung verrechnen.


Zuständige Abteilung