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Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann sofort nach Erhalt des Stimmcouverts erfolgen.

Das Stimmcouvert muss bis am Abstimmungssamstag, 11.00 Uhr,  an die Gemeindeverwaltung geschickt oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Zu spät eingetroffene Stimmzettel können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Stimmrechtsausweis muss unbedingt unterschrieben werden, sonst wird die Stimmabgabe als ungültig erklärt.


Zuständige Abteilung