Abstimmungen und Wahlen
Stimm- und Teilnahmepflicht
(gemäss Art. 9 des kant. Wahlgesetzes)
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie an den Gemeindeversammlungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat sechs Franken zu bezahlen.
Entschuldigungsgründe
(gem. Art. 10 des kant. Wahlgesetzes)
- Militär und Zivilschutzdienst
- berufliche oder familiäre Verpflichtungen
- Krankheit
- schwere Krankheit naher Angehöriger
- tiefe Trauer während acht Tagen
- Ferienabwesenheit
Entschuldigungen sind unter Angabe der Gründe spätestens am dritten Tage nach dem Urnengang oder der Versammlung beizubringen.
Stellvertretungen und Ausübung des Stimmrechts auf dem Korrespondenzweg werden durch die Bestimmungen von Art. 53bis und 53ter des kantonalen Wahlgesetzes geregelt. Die Gemeindekanzlei gibt auf Anfrage hin nähere Auskunft.
Briefliche Stimmabgabe
Es gelten folgende Bestimmungen von Art. 53bis des kantonalen Wahlgesetzes:
1 Wer brieflich stimmen will, stellt der Gemeindekanzlei ein mit dem Absender und dem Vermerk «Briefliche Stimmabgabe» versehenes Zustellkuvert zu.
2 Das Zustellkuvert hat zu enthalten:
a) die Ausweiskarte, sofern nicht das amtliche Zustellkuvert als Stimmausweis gilt;
b) die Stimmzettel in einem verschlossenen Kuvert (Stimmkuvert).
3 Die stimmberechtigte Person bestätigt mit der Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, dass die Stimmabgabe ihrem Willen entspricht. 35)
4 Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Das Zustellkuvert muss bis zur Schliessung der Urnen am Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen.
5 Bei Benützung der Post wird die Annahme nicht oder ungenügend frankierter Zustellkuverte verweigert.
Abstimmungs- und Versammlungsdaten 2024
Folgende Abstimmungsdaten sind bereits bekannt:
Abstimmungswochenende | 3. März | eidgenössische Abstimmungen |
Abstimmungswochenende | 9. Juni | eidgenössische Abstimmungen |
Abstimmungswochenende | 18. August | kantonale und kommunale Wahlen |
Abstimmungswochenende | 22. September |
eidgenössische Abstimmungen und evt. 2. Wahlgang von |
Abstimmungswochenende | 27. Oktober | kommunale Wahlen |
Abstimmungswochenende | 24. November | eidgenössische Abstimmungen und evt. 2. Wahlgang kommunale Wahlen |
Folgende Daten Gemeindeversammlung sind bereits bekannt:
Gemeindeversammlung | 5. Juni |
Gemeindeversammlung (RESERVE) | 1. November |
Gemeindeversammlung | 5. Dezember |